Behandlung orthopädischer sowie chirurgischer Patienten

Die Behandlung von Patienten erfolgt auf einer ärztlichen Verodnung, welche eine behandlungswürdige Diagnose aufweist. Dabei werden gesetzlich versicherte Patienten auf Anfrage behandelt. Hier wird mit der Krankenkasse abgerechnet, wobei der Verscherte lediglich Zuzahlungen zu leisten hat. Sollte der Arzt entscheiden kein weiteres Rezept mehr auszustellen, ist es möglich, dass der Patient sich vom Arzt ein Privatrezept verschreiben lässt. Somit ist es möglich im Selbstzahlerbereich physiotherapeutische Therapie weiterhin in Anspruch zu nehmen. 
Privatversicherte schließen eine Honorarvereinbarung beziehungsweise einen Behandlungsvertrag mit dem Therapeuten von sanus ab und reichen die Rechnung nach abgeschlossener Behandlung ihrer Krankenkasse/Beihilfe ein. Entsprechend der GeBüTh, der Tarifordnung für die Therapie, kann zur Preisfindung ein Grundregelsatz mit dem 1,6-2,3 fachen multipliziert werden. sanus berechnet den zurzeit den 1,8 fachen Regelsatz. Ein nicht erstatteter Betrag der Krankenkassen ist somit von dem Patienten zu tragen. Bei weiteren Fragen dazu stellt sanus Ihnen gerne Informationsmaterial zur Verfügung.
Neben dem Akut- und Therapiebereich steht sanus Ihnen auch im Präventionsbereich und anderen chronischen Leiden. Personal Training zur Verfügung.

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sanus bodywork • Inhaberin: Susan Avci • Dipl.-Physiotherapeutin • Massenbergstraße 15-17, 44787 Bochum • 0234/8901770